Allgemeine Geschäftsbedingungen

Einleitung
Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit nehmen, meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) zu lesen. Im Nachfolgenden werden Sie als Auftraggeber „Mieter“ genannt. Ich als „Your Little Things by Olesja Bock“ oder “Vermieter“

1. Allgemein
Alle Miet-Artikel sind während sowie nach dem Mietverhältnis das Eigentum von „Your Little Things by Olesja Bock“

2. Mietvertrag
Der Vertrag wird rechtskräftig, wenn der Mieter eine schriftliche Auftragsbestätigung mit den angegebenen Mietartikeln und Leistungen von Olesja Bock erhält und innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung von 30% der Mietgebühr auf das Bankkonto von Olesja Bock überweist. Ab Zahlungseingang auf dem Bankkonto des Vermieters ist der Mietvertrag vollständig und rechtskräftig.

3. Mietdauer
Eine Mieteinheit für die vom Auftragnehmer vermieteten Deko- Gegenstände beträgt, soweit nicht anders vereinbart, drei (3) Kalendertage, inkl. Übergabe und Rückgabe.
Auch wenn die gemieteten Artikel vorzeitig oder unbenutzt zurückgegeben werden. Werden die Mietgegenstände nicht fristgerecht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben, muss der Mieter den Vermieter spätestens 1 Tag vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer informieren. Für jeden darauf folgenden Tag ist der Vermieter berechtigt, eine zusätzliche Miete in Rechnung zu stellen.

4. Preise
Sofern nicht anderes vereinbart, verstehen sich die Preise pro Stück und Mieteinheit. Alle Preise gelten für Selbstabholung. Preisänderungen sind vorbehalten. Weitere auftragsbezogene Kosten wie Lieferung werden gesondert verrechnet.

5. Rechnung
Eine Rechnung in Papierform ist nicht geschuldet, „Your Little Things by Olesja Bock“ versendet Rechnungen ausschließlich per E-Mail. Nach Auftragserteilung ist eine Anzahlung in Höhe von 30% des gesamten Rechnungsbetrages fällig. Die Restzahlung ist 4 Wochen vor dem geplanten Miettermin fällig. Soweit keine Sondervereinbarungen bestehen, ist der Rechnungsbetrag per Überweisung auf das Konto von Olesja Bock zu entrichten.
Gemäß § 19 UStG enthält der Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer und erfolgt nicht ausgewiesen. (Kleinunternehmer)

 

6. Umgang und Nutzung von Mietobjekten
Die Mietobjekte dürfen ausschließlich von dem im Mietvertrag vereinbarten Mieter verwendet werden. Die Mietobjekte dürfen vom Mieter nicht an Dritte weitergegeben werden.
Der Mieter ist bei Regen oder Unwetter im Freien dazu verpflichtet die Mietobjekte trocken und geschützt zu lagern.
Dem Mieter ist bekannt, dass die Mietgegenstände mehrfach eingesetzt werden und nicht immer neuwertig sind. Normale Gebrauchsspuren stellen keinen Reklamationsgrund dar.

7. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für Beschädigungen oder Verlust der Mietgegenstände ab Abholung bis zur vollständigen Rückgabe an den Vermieter. Bei Beschädigungen oder Verschmutzungen des Mietobjektes, hat der Mieter die Pflicht den Vermieter auf diese aufmerksam zu machen. Das Gleiche gilt, wenn der Mietgegenstand gestohlen worden ist.
Die Mietobjekte sind nicht versichert. Die Haftung geht auf den Mieter über, sobald dieser die Mietobjekte in Empfang nimmt.
Sämtliche Schäden, starke Verschmutzungen (sodass, das Mietobjekt nicht mehr vermietet werden kann), sowie Verlust der Mietobjekte sind sofort beim Vermieter zu melden. Der Mieter haftet während der Mietdauer für alle Schäden (auch die durch Dritte verursacht).
Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für sämtliche Schäden, die dem Mieter durch Nutzung der Mietobjekte entstanden sind. Ausgenommen der Schaden wurde durch Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch den Vermieter verursacht.
Vollständig von der Haftung Ausgeschlossen sind körperliche Verletzungsschäden, die nach der Abholung durch die Mietobjekte entstehen (Beispiel: durch Glasbruch oder ähnliches) haftet nicht „Your Little Things by Olesja Bock“. Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.

8.Reinigung
Die gemieteten Gegenstände müssen vom Mieter sorgfältig behandelt und vor Rückgabe grob gesäubert werden. Der Vermieter übernimmt die Reinigung der Gegenstände. Extrem verschmutzte Artikel können nachberechnet werden.

9. Abholung und Rückgabeort
Abholung und Rückgabeort ist der Geschäftssitz von “Your Little Things by Olesja Bock in 21035 Hamburg“. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, werden die gemieteten Gegenstände durch den Mieter selbst abgeholt und zurückgebracht. Bei Abholung der angemieteten Gegenstände muss der Mieter die Bestellung auf Vollständigkeit und Tauglichkeit kontrollieren.

10. Kaution
Es wird eine Kaution in Höhe von 50 % des gesamten Mietpreises berechnet, die nach korrekter Rückgabe und Kontrolle der Mietgegenstände durch den Vermieter zurück erstattet wird. Bei mangelhafter, defekter oder entwendeter Ware (z.B. Diebstahl durch Dritte) wird der entstandene Schaden in entsprechender Höhe durch die Kaution verrechnet. Sollte die Schadenshöhe den Wert der Kaution übersteigen, behält sich der Vermieter vor, den Restbetrag in Rechnung zu stellen.
Die Kaution wird zusammen mit der Restzahlung 4 Wochen vor Abholung der Miet- Objekte fällig. (Siehe Punkt 5. Rechnung)

11. Stornierung
Eine Stornierung muss schriftlich vom Mieter erfolgen. Wird ein erteilter Auftrag vor Mietbeginn storniert, fallen folgende Stornogebühren an:

30% des Auftragswertes bis 4 Wochen vor Mietbeginn
60% des Auftragswertes bis 14 Tage vor Mietbeginn
90% des Auftragswertes bei Stornierung weniger als 14 Tage vor Mietbeginn

12. Rücktritt und Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter kann fristlos den Mietvertrag auflösen, wenn der Mieter sämtlichen Vertragsleistungen nicht nachkommt oder nicht bis zu den vereinbarten Zahlungsfristen bezahlt.
Bei nicht Nachkommen der Vertragsleistungen oder Zahlungen durch den Mieter, behält sich der Vermieter vor eine bereits gezahlte Anzahlung in Anspruch zu nehmen.

13. Gültigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.